Die mydive AIRcard

Die mydive AIRcard ist dein Zugang zu reiner Tauchluft. Die Kompressoranlage mit Aussenfüllstation liefert dir BAUER-PURE-AIR zertifizierte Tauchluft, denn Atemluft ist Vertrauenssache! Unsere Kompressoranlage wird mittels BAUER-SECURUS ständig überwacht und die Anlage regelkonform gewartet – versprochen. Das garantiert dir ein sicheres Tauchvergnügen zum fairen Preis. Du hast die Möglichkeit, auch ausserhalb unserer Öffnungszeiten von 8.00 bis 19.00 Uhr saubere Luft zu beziehen, an 365 Tagen im Jahr und in unmittelbarer Nähe zum Tauchplatz Steckborn und zum Bodensee.

 

Du willst die AIRcard? Aus rechtlichen Gründen ist diese leider nur während der Öffnungszeiten bei uns im Shop in Steckborn erhältlich.

Preisliste/Rabattstufen

Reglement/Füllordnung

Reglement/Füllordnung mydive AIRcard

Das folgende Reglement regelt die Benutzung der Atemluft-Aussenfüllanlage der mydive GmbH, nachfolgend “Anlage” oder “AIRstation” genannt. Es regelt das diesbezügliche Verhältnis zwischen der mydive GmbH, nachfolgend “Betreiber” oder “mydive” genannt und deren Kunden, nachfolgend “Karteninhaber: in”, “füllende Person”, “Inhaber: in der “AIRcard”, “Benutzer: in” oder “Verursacher: in” genannt.

 

1.          Verhaltensregeln

 

1.1        Benutzerinnen/Benutzer haben sich vor jedem Füllvorgang über das aktuelle Füllreglement unter mydive.ch/aircard zu informieren. Mit dem Beginn eines Füllvorgangs erklärt er/sie sich mit dem jeweils aktuellen Reglement einverstanden.

1.2       Flaschen dürfen nur zwischen 8.00 Uhr und 19.00 Uhr gefüllt werden. Das Füllen ausserhalb dieser Zeiten bedarf einer schriftlichen Ausnahmebewilligung durch mydive. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Füllen ausserhalb dieser Zeiten technisch möglich ist, jedoch elektronisch überwacht wird und bei Zuwiderhandlung zum Entzug der Karte führt.

1.3       Das Rauchen oder Laufenlassen von Verbrennungsmotoren bei der Anlage ist verboten.

1.4       Rund um den Füllvorgang sind jegliche Lärmemissionen zu vermeiden (Wohngebiet).

1.5       Jegliches Ablassen von Luft aus dem Tauchgerät ist strengstens verboten! Zur Trocknung des Ventils müssen persönliche Hilfsmittel (Badetuch/Trocknungstuch…) verwendet werden.

1.6       Laute Gespräche und unnötiger Aufenthalt bei der Anlage sind zu unterlassen.

1.7       Auch dann, wenn vor der mydive AIRstation keine markierten Parkplätze frei sind, darf keinesfalls auf der Strasse oder in der Garageneinfahrt parkiert werden. In diesem Fall sind die Flaschen vom nächstgelegenen Parkplatz zur Füllstation zu tragen oder der Füllvorgang ist zu verschieben.

1.8       Flaschen sind zur eigenen Sicherheit während des Füllvorgangs in der dafür vorgesehenen Halterung zu sichern.

 

2.         Rahmenbedingungen

 

2.1       Inhaber: innen der mydive AIRcard müssen vor dem ersten Flaschenfüllung durch eine Fachperson von mydive eingewiesen werden und bestätigen mit Unterschrift und unter Vorlage und Hinterlegung einer Kopie eines amtlichen Ausweises ihre Identität sowie akzeptieren mittels Unterschrift die allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie das Füllreglement von mydive, einsehbar unter www.mydive.ch/aircard. Dies unabhängig vom Zeitpunkt der Aushändigung der mydive AIRcard. Sie legen ein gültiges Tauchbrevet auf den eigenen Namen lautend zur Kopie und Aufbewahrung bei mydive vor. Mydive darf alle diese Daten bis zu 10 Jahre nach Rückgabe der AIRcard aufbewahren.

2.2      Es liegt in der Verantwortung der Benutzerin/des Benutzers, einmal pro Jahr durch persönliches Erscheinen bei mydive während der Öffnungszeiten eine neue Unterweisung in Anspruch zu nehmen.

2.3      Inhaber: Innen der mydive AIRcard müssen mindestens 18 Jahre alt sein und über ein in der Schweiz gültiges Tauchbrevet verfügen (z.B. PADI Open Water Diver).

2.4     Die Karte wird kostenlos ausgestellt.

2.5      Die Füllberechtigung ist nicht übertragbar. Es dürfen ausschliesslich eigene Flaschen zum persönlichen Gebrauch gefüllt werden. Insbesondere der Weiterverkauf der Luft in jeglicher Form ist verboten.

2.6      Das Füllen für dritte Personen darf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung von mydive durchgeführt werden.

2.7      Karteninhaber: innen definieren beim Kauf der AIRcard ihren Rabattplan. Je nach Betrag, welcher auf die Karte geladen wird, wird eine Rabattstufe erreicht (siehe mydive.ch/aircard). Der Rabattstufe entsprechend wird während des Füllvorgangs pro Sekunde der jeweilig gültige Betrag abgebucht.

2.8      Füllguthaben können jederzeit gegen Rückgabe der AIRcard in eine Einkaufsgutschrift der mydive GmbH eingetauscht werden. Dabei ist mydive berechtigt, den in Anspruch genommenen Rabatt vom Restguthaben abzuziehen. Ist der Rabattabzug höher als das bestehende Guthaben, ist ein Eintausch nicht möglich.

2.9      Das Kartenguthaben ist maximal 24 Monate (2 Jahre) ab Ladedatum (Kaufdatum) gültig, danach erlischt es ersatzlos.

2.10    Bei Preisänderungen während der Laufzeit gleicht mydive das bestehende Kartenguthaben aus, damit für die Kundin/den Kunden kein dadurch kein Nachteil entsteht.

2.11     mydive ist jederzeit berechtigt, die bestehende Karte bei Anpassungen einzuziehen, auszutauschen oder die bestehende Karte zu aktualisieren.

2.12    Bestehende Guthaben auf der mydive AIRcard werden niemals rückerstattet, auch dann nicht, wenn die Anlage aus unvorhergesehenen Gründen (Panne, höhere Gewalt, Stromausfall usw.) ausser Betrieb ist und/oder die Karte aufgrund Zuwiderhandlung gegen das vorliegende Füllreglement entzogen wird.

2.13    Ist die Füllanlage - aus welchen Gründen auch immer - ausser Betrieb, ist jeglicher Schadensersatz ausgeschlossen. Mydive ist bemüht, die Anlage möglichst lückenlos betriebsbereit zu halten.

2.14    Bei Verlust/Diebstahl der Karte kann mydive eine Ersatzkarte ausstellen. Das Guthaben wird vom letzten Stand der bestehenden Karte übernommen, welchen die Anlage registriert hat, ungeachtet davon, ob in der Zwischenzeit von Dritten Bezüge durchgeführt wurden. Das Risiko eines derartigen Verlustes trägt allein die Karteninhaberin/der  Karteninhaber. Das hinterlegte Depot der Karte wird in diesem Fall Eigentum der mydive GmbH. Für die Ersatzkarte werden Fr. 20.- verrechnet.

2.15    Die mydive AIRcard bleibt zu jedem Zeitpunkt Eigentum der mydive GmbH.

2.16    Verlust oder Diebstahl der Karte ist der mydive GmbH unverzüglich zu melden.

 

 

3.         Rechtliche Bestimmungen und Sicherheit

 

3.1       An der mydive AIRstation dürfen ausschliesslich Druckluft-Flaschen zum Zweck der Verwendung als Atemluft für den Tauchsport gefüllt werden. Jegliche anderweitige Nutzung ist ausdrücklich verboten.

3.2      Die Inhaberin bzw. der Inhaber der mydive AIRcard ist zu jedem Zeitpunkt für den gesetzeskonformen Zustand der angeschlossenen Flasche inklusive aller damit verbundenen Teile während Füllvorgang und bei späterer Verwendung allein verantwortlich. Mydive lehnt bei Zuwiderhandlung jegliche Haftung ab. Namentlich dürfen Flaschen nur mit gültiger Prüfung und dem zugehörigen und gemeinsam mit der Flasche und auf der Flasche montiertem geprüftem Ventil nach Schweizer Recht befüllt werden.

3.3      Flaschen, welche potenziell und/oder wissentlich verunreinigte Luft und/oder andere Gemische als im vorliegenden Reglement durch Norm definiert enthalten oder enthalten könnten, dürfen niemals mit der Anlage verbunden werden.

3.4      Druckluftflaschen dürfen ausschliesslich maximal bis zum zugelassenen Druck befüllt werden. mydive weist darauf hin, dass dieser Druck womöglich nicht mit dem Maximaldruck der Anlage übereinstimmt. Die Karteninhaberin/Der Karteninhaber trägt die alleinige Verantwortung zur Einhaltung dieser Regel. Er/Sie bricht den Füllvorgang nötigenfalls durch Kontrolle am Manometer der Anlage rechtzeitig ab.

3.5      Die Benutzerin/der Benutzer hat lediglich maximal Anspruch auf einen Enddruck von 200 bar bei einer Lufttemperatur von 15 Grad Celsius.

3.6      Der Bezug wird nach Fülldauer und mit dem dem Rabattplan entsprechenden Betrag pro Sekunde abgerechnet und dem Kartenguthaben belastet.

3.7      Insbesondere ist zu bedenken, dass bei tiefen Temperaturen und/oder kalten Flaschen der Fülldruck nach dem Füllvorgang noch steigen kann. Die Karteninhaberin/der Karteninhaber ist für die nötige Druckreserve allein verantwortlich.

3.8      Die Normen SN EN 13949 und SN EN 144-1, 144-2, 144-3 sowie das übergeordnete Bundesgesetz über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten (STEG, SR 819.1), die dazugehörige Verordnung über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten (STEV, SR 819.11) und die Verordnung über die Sicherheit von Druckgeräten, Druckgeräteverordnung (DGV, SR 819.121) und weiter die Norm SN EN 13949 sind von jeder/jedem Karteninhaber: in strikte einzuhalten. Namentlich ist das Füllmedium ausschliesslich Atemluft nach DIN EN 12021. Damit ist das „Blenden“ anderer Mischungen als reiner Atemluft nach Norm ausdrücklich verboten.

3.9      Es dürfen ausschliesslich Flaschen mit einem g 5/8 Gewinde befüllt werden.

3.10    Der Einsatz jeglicher Adapter, Filter oder eigener Bauteile zwischen der mydive AIR-Station und der regelkonform geprüften, zu füllenden Flasche ist verboten.

3.11     Bei potenziell oder mit Sicherheit verunreinigter Umgebungsluft (Brand, Chemie, andere. Emissionen usw.) darf die Anlage niemals in Betrieb genommen werden. Für Folgen aus Zuwiderhandlung haftet auch gegenüber anderen Benutzern: Innen allein die Benutzerin/der Benutzer.

3.12    Die bezogene Luft ist vom Benutzer/der Benutzerin vor dem Einatmen ausnahmslos einem Geruchstest zu unterziehen. Ist die Luft nicht geruchsneutral, darf sie niemals eingeatmet werden.

3.13    Jegliche Unregelmässigkeiten den Füllvorgang und die Verwendung der Luft betreffend sind mydive unverzüglich schriftlich und unter Angabe aller betroffenen Personen zu melden (z.B. nicht erklärbar abblasender Lungenautomat beim Tauchen, nicht neutrale Luft bei Geruchstest usw.).

3.14    Beschädigungen der Anlage oder von Teilen davon sind mydive unverzüglich zu melden und werden der Verursacherin/dem Verursacher vollumfänglich belastet. Insbesondere ist auch Administrativaufwand der mydive GmbH (z.B. für Nachforschung, Anzeige usw.) vom Verursacher/von der Verursacherin zu tragen.

3.15    Gerichtsstand ist in jedem Fall Frauenfeld TG.

3.16    Unnötiger Aufenthalt im Gefahrenbereich ist zu unterlassen. Namentlich ist darauf zu achten, dass Kopf und/oder Hände sich nicht oberhalb des Flaschenventils befinden. Die Ventilöffnung ist von der Anlage weg (Richtung Strasse) zu richten, damit die Flasche im Fall einer Panne möglichst durch den Eigendruck gegen die Hauswand und auf den Boden gedrückt wird.

3.17    Jeder Füllvorgang erfolgt auf eigene Gefahr. Die Haftung der mydive GmbH für Ansprüche jeglicher Art ist ausgeschlossen, ausser im Fall grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens mydive.

3.18    Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der mydive GmbH sind unbestrittener Bestandteil dieser Füllordnung.

 

Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere der vorstehend aufgeführten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.